Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.01.1984 | BGH, 17.01.1984

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1524
BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des § 212 Strafgesetzbuch (StGB) - Ursächlichkeit von mehreren zum Tode führenden Handlungen - Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 214
  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 186
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Sie setzt voraus, "daß sich das gesamte Tätigwerden an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht" (so die vom Bundesgerichtshof - BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] - übernommene Umschreibung des Begriffs durch das Reichsgericht).

    Ob die "Auffassung des Lebens" (BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] hier die Annahme von natürlicher Handlungseinheit rechtfertigt, wird der Tatrichter anhand der neu zu treffenden Feststellungen, die das im angefochtenen Urteil mitgeteilte Tatbild möglicherweise unter diesem Gesichtspunkt noch ergänzen können, zu beurteilen haben.

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 599/78

    Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) bei zweiaktigem Tätervorgehen und

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat eine solche Zurechnung in der oben genannten Entscheidung bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] verneint (zustimmend Hruschka JuS 1982, 317, 322 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. vor § 1 Rdn. 44; dagegen Wolter MDR 1981, 441 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 599/78] und JuS 1983, 769, 774; Rudolphi in SK Anh. zu § 55 Rdn. 29 b- Stand April 1981; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 Rdn. 103; vgl. auch Hirsch LK 10. Aufl. § 226 Rdn. 8 a.E.).

  • BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).

    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Eine solche Identität kann nur durch das äußere Verhalten des Täters, nicht auch dadurch bewirkt werden, daß der zur Tatvollendung gehörende Unrechtserfolg noch aussteht (vgl. BGHSt 7, 287, 288 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]; Maiwald NJW 1978, 300, 301).
  • BGH, 14.06.1983 - 4 StR 298/83

    Verurteilung eines Ehemannes wegen Totschlages nach Gewaltanwendung an seiner

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, müssen Ausdruck eines einheitlichen Willens - wenn auch nicht eines Gesamtvorsatzes - sein (BGH NJW 1977, 2321; vgl. Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Anders als etwa in den Fällen, in denen der Täter ohne Zäsur im Tatgeschehen (BGHSt 35, 305, 306 ["einheitliches Tun"]; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1998, 621, 622) und mit gleicher Motivation (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69; vgl. auch BGH NStZ 1984, 214, 215 ["Ausdruck eines einheitlichen Willens"]; 1998, 621, 622 ["fortdauerndes Bestreben im Sinne eines einheitlichen Willens"]) vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergeht, stellt sich hier das zweiaktige Geschehen nicht als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. den gleichgelagerten Fall BGH bei Holtz MDR 1979, 279; siehe ferner BGH NJW 1984, 1568; StV 1986, 293).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Zwischen den gleichgearteten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen des Angeklagten bestand nämlich ein derart unmittelbarer, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, daß sich sein gesamtes Verhalten an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellte (vgl. BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56]; die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Willensentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    a) Wenn S. sich beim Überreichen des Gürtels eine Tötungshandlung des P. vorgestellt hat, zu der er selbst - sei es als Gehilfe oder als Mittäter - einen Tatbeitrag leisten wollte, wird zu prüfen sein, ob seine Tatbeiträge bei beiden Teilakten der Tötungshandlung rechtlich als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHSt 39, 195; BGH NJW 1984, 1568; NStZ 1984, 214; StV 1986, 293; NStZ 1998, 62; StV 2000, 309).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99

    Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit;

    Zum einen hat das Landgericht nicht erörtert, ob das dreiaktige Tatgeschehen bei natürlicher Betrachtungsweise als Handlungseinheit und damit als nur eine Tat im Rechtssinne anzusehen ist (vgl. BGHSt 35, 3105, 306; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1984, 214, 215; 1998, 621, 622).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

    Läßt sich nicht ausschließen, daß allein schon die ersten Verletzungen für den Tod von Frau K. ursächlich waren und daß die letzten, dann mit Tötungsvorsatz begangenen Mißhandlungen den Todeseintritt nicht mehr beeinflußt haben, muß der Richter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" seiner Beurteilung diese Fallgestaltung zugrundelegen, mit der Folge, daß die letzten Mißhandlungen lediglich als Totschlagsversuch zu beurteilen wären (vgl. BGH NStZ 1984, 214 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 120/86

    Aufbruch von vier Autos im Sinne einer tateinheitlichen Begehung

    Die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Tatentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2126
BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83 (https://dejure.org/1984,2126)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1984 - 2 StR 715/83 (https://dejure.org/1984,2126)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83 (https://dejure.org/1984,2126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der Beteiligten zu der gemeinschaftlichen Tat - Zur Verhältnismäßigkeit der Einziehung eines Autos - Minder schwerer Fall bei Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht besonders großer Menge zum ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 186
  • StV 1984, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist dieses Tatbestandsmerkmal erst dann zu bejahen, wenn das Heroingemisch mindestens 1, 5 gr Heroinhydrochlorid enthält (BGH, Beschluß vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83
    Sodann geben die Strafzumessungserwägungen Anlaß zur Befürchtung, daß von der Strafkammer die in BGHSt 31, 163 wiedergegebene Entscheidung übersehen worden ist.
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83
    Der Wert des eingezogenen Gegenstandes muß im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984, a.a.O.), daß also eine gemeinschaftlich begangene Tat vorliegt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 793/91

    Mittäterschaftliches Interesse bei Haschisch-Einfuhr

    Einen der wesentlichsten Gesichtspunkte bei der wertenden Betrachtung, ob ein derartiges enges Verhältnis vorliegt, bildet das Interesse des einen Tatbeteiligten am Tatbeitrag des anderen (BGH StV 1984, 286 f.).
  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 205/85

    Revision wegen Verurteilung aufgrund gemeinschaftlichen unerlaubten

    Einen der wesentlichsten Gesichtspunkte bei der wertenden Betrachtung, ob ein derartiges enges Verhältnis vorliegt, bildet das Interesse des einen Tatbeteiligten am Tatbeitrag des anderen (BGH Strafverteidiger 1984, 286 f).
  • BGH, 11.01.1985 - 2 StR 788/84

    Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Einziehung eines PKW nach Verurteilung zu

    Der Wert des eingezogenen Gegenstandes muß im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767; BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5618
BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83 (https://dejure.org/1984,5618)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 5 StR 970/83 (https://dejure.org/1984,5618)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 5 StR 970/83 (https://dejure.org/1984,5618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitangeklagter - Abtrennung des Verfahrens - Abgetrennte Verhandlung - Gewonnene Erkenntnisse - Zulässigkeit der Berücksichtigung der in abgetrennter Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse - Zulässigkeit der Abtrennung des Verfahrens zum Zweck der Zeugenvernehmung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
    Auf diesem Verstoß kann die jedenfalls auch auf die Angaben des Mitangeklagten T. gestützte Verurteilung wegen schweren Raubes, wegen Bedrohung und - da die Feststellung eines Regelbeispiels nach § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit den Angaben des Mitangeklagten T. getroffen worden ist - nach den Grundsätzen von BGHSt 29, 359, 368 auch die Verurteilung wegen Diebstahls im Fall II 3 b der Urteilsgründe beruhen, unerheblich ist er für die auf das Geständnis des Beschwerdeführers gestützte Verurteilung wegen Diebstahls in den Fällen II 3 a und V der Urteilsgründe.
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
    Die Berücksichtigung der in abgetrennter Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse verstieß gegen § 261 StPO (vgl. Urt. d. BGH vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75 - RGSt 70, 65, 67).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
    Er merkt an, daß mit einer Abtrennung nicht der Zweck verfolgt werden darf, einen Angeklagten zu demselben Tatgeschehen, das auch ihm als Mittäter zur Last gelegt wird, als Zeugen zu hören (Beschluß des Senats vom 1. März 1977 - 5 StR 65/77; Pfeiffer in KK § 2 Rn 11).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 792/76

    Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
    Ob der geltend gemachte Mangel hier auch nach § 338 Nr. 5 StPO erheblich sein kann, weil die Abtrennung als unzulässig erachtet werden muß, kann unerörtert bleiben; nach dieser Vorschrift wäre das Urteil ebenfalls nur in dem bezeichneten Umfang aufzuheben, weil die in Abwesenheit des Angeklagten vorgenommenen Verhandlungen zur Glaubwürdigkeit des Mitangeklagten T. die Vorwürfe des Diebstahls in den Fällen II 3 a und V der Urteilsgründe weder unmittelbar noch mittelbar betroffen hatten (vgl. Meyer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., § 338 StPO Rn 4; Urt. d. BGH vom 1. Februar 1977 - 1 StR 792/76 -).".
  • RG, 24.09.1935 - 1 D 279/35

    Wird ohne ausdrücklichen Gerichtsbeschluß durch schlüssiges Verhalten das

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
    Die Berücksichtigung der in abgetrennter Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse verstieß gegen § 261 StPO (vgl. Urt. d. BGH vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75 - RGSt 70, 65, 67).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00

    Zulässige Änderung eines Geschäftsverteilungsplans für anhängige Verfahren -

    Denn er hat es versäumt, diesen Einwand im Revisionsverfahren durch Erhebung einer sogenannten "Nicht-Inbegriffs-Rüge" (Verstoß gegen § 261 StPO, vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 5 StR 970/83 -, StV 1984, S. 186; Urteil vom 26. Juni 1984 - 1 StR 188/84 -, JR 1985, S. 125; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl., § 261 Rn. 171 mit Rn. 17; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 261 Rn. 52) geltend zu machen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
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